- Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
- Bis zum 18. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
- Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
Kinder und Jugendliche:
- Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
- Bis zum 18. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
- Ab 18. Geburtstag: Jugendliche gelten nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
Erwachsene:
Sport drinnen: 2G+
Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:
- Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
- Sportvereine können beaufsichtigte Sebsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind.
Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).
Unsere Lehrkräfte werden beim Besuch unserer Sportgruppen kontrollieren.